Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass 1. die schnellstmögliche Besetzung der Stelle des Jugendbeauftragten, entsprechend der dafür entwickelten Kriterien erfolgt und 2. der Gemeindevorstand prüft, ob und in welchem Umfang, auch unter Einbeziehung des u.g. Beispiels des Rheingau-Taunus Kreises, eine…
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