Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Gemeindevertretung Waldems nimmt zur Kenntnis, dass sich der Kreistag des Rhein gau-Taunus-Kreises für ein sofortiges Ende der Diskussion um die Einrichtung einer Bio sphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Main Taunus-Kreises ausgesprochen hat.
2. Die Gemeindevertretung Waldems stellt fest, dass die auch in diesem Fall originären Aspekte der Selbstverwaltung nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen.
3. Der Gemeindevorstand wird gebeten, auf das Hessische Umweltministerium einzuwirken, das Verfahren bis hin zur Vorlage eines Antragstextes an die UNESCO fortzusetzen.
4. Die Gemeindevertretung Waldems fasst daher zu diesem Zeitpunkt keinen Beschluss über ein Ja oder Nein zum Thema Biosphäre, sondern wird den Bürgerinnen und Bürgern über die ursprünglich angedachten Informationsmaßnahmen des HMUKLV die Möglichkeiten der weiteren Information offenhalten. Eine Entscheidung über die Biosphäre steht zum jet-zigen Zeitpunkt noch nicht an.
Begründung:
Am 9. Juni 2020 hat sich der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises mehrheitlich dafür aus-gesprochen:
• Der Kreistag lehnt eine Biosphärenregion Main-Taunus, Wiesbaden und Rheingau-Taunus ab.
• Der Beschluss inkl. Begründung ist den Städten und Gemeinden zuzuleiten
• Der Kreistag empfiehlt den Städten und Gemeinden zur Biosphärenregion zügig eine Entscheidung herbeizuführen.
Diese Beschlussfassung kann nur kritisch zur Kenntnis genommen werden, da es nicht dem Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises ansteht, den Städten und Gemeinden politische Ratschläge zu erteilen. Auch steht es dem Kreistag nicht zu, einen zeitlichen Handlungsdruck in dieser originären kommunalen Angelegenheit zu erzeugen.
Ebenso wenig ist es akzeptabel, dass das Umweltministerium (HMUKLV) in Form der Ministerin im direkten Anschluss an den Kreistagsbeschluss mitteilt, „keine Grundlage mehr für das Projekt“ zu sehen. Glücklicherweise scheint das Selbstverwaltungsrecht durch das HMUKLV doch wieder als hohes Gut angesehen zu werden, da kurz darauf mitgeteilt wurde, dass das Angebot des Landes, eine Biosphärenregion zu unterstützen, bestehen bleibe, wenn die Kommunen in der Region dies so wollen. Daher soll das HMUKLV nun dazu aufgefordert werden, den Bürgerinnen und Bürgern der Städte und Gemeinden den avisierten Informations- und Beteiligungsprozess zu bieten, der Corona-bedingt vorübergehend ausgesetzt worden war. Auch die Verlautbarungen der Landeshauptstadt Wiesbaden gehen in diese Richtung: Das „suspendierte“ Biosphären-Projekt solle einen neuen Anlauf erhalten. Auch in der Sache unterliegt der Kreistagsbeschluss einem Sachmangel: So wurde in der Debatte darauf abgestellt, die „großen Player“ – bspw. Die Landwirtschaft – sei nicht mitgenommen worden. Gerade das rechtfertigt erst recht, den Prozess in aller Ruhe und ggf. nach Corona faktenbasiert fortzusetzen.
Auch geht der Kreistagsbeschluss zeitlich fehl: Es handelt sich derzeit nicht um einen Beschluss über die Einführung einer Biosphäre, sondern um die Chance, mögliche Ziele für die Gemeinden/ Städte / Regionen gemeinsam zu formulieren. Von dieser Möglichkeit sollten wir uns nicht vom Kreistag abschneiden lassen. Die dort vorgetragenen Gründe für ein sofortiges Ende der Prüfung wurde gem. Anlage vonseiten der Hessischen Landesregierung in allen Aspekten umfassend entkräftet.