Landesregierung kommt mit einem blauen Auge davon

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute geurteilt, dass flächendeckende Fahrverbote für ältere Autos in Frankfurt einstweilen nicht erforderlich sind. Allerdings muss die Stadt Frankfurt prüfen, ob kleinräumige Fahrverbotszonen eingerichtet oder einzelne Straßen für bestimmte Fahrzeuge gesperrt werden müssen, um die geltenden Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tobias Eckert, sagte dazu: „Die Landesregierung ist heute mit einem blauen Auge davongekommen. Denn, das darf nicht in Vergessenheit geraten, es sind die offensichtlich unzureichenden Luftreinhaltepläne der schwarzgrünen Regierung, die Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzungen waren und die für Limburg und Offenbach übrigens noch nicht abgeschlossen sind. Dass Frankfurt erst einmal keine flächendeckenden Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge einrichten muss, ist vor allem ein Verdienst der Stadt Frankfurt, deren Verkehrsdezernent Klaus Oesterling Maßnahmen ergriffen hat, die jetzt Wirkung zeigen. Die Landeregierung hat dabei wenig Unterstützung geleistet – auch wenn Schwarzgrün das jetzt anders darstellt.“