Erneuerung der SPD – Partei – Mandats- und Funktionsbegrenzung

Antrag der SPD Waldems zum Unterbezirksparteitag der SPD Rheingau-Taunus am 30.03.2019 in Heidenrod
(in der beschlossenen Fassung)

Folgender Änderungsvorschlag wird dem Bundes- und Landesvorstand der SPD zur juristischen Prüfung und Einschätzung weitergeleitet:

§ 12 a Funktions- und Mandatsträger – Amtszeitbegrenzung

  1. Mitglieder, die auf Bezirks- oder Unterbezirksebene ein Funktionsamt ausüben (Mitglied im Bezirksvorstand oder im Unterbezirksvorstand), die ihr Amt bereits drei Wahlperioden inne hatten, sind von einer unmittelbaren weiteren Kandidatur für ihr jeweiliges Amt ausgeschlossen. Diese Beschränkung wird nach einer Wahlperiode ohne dieses jeweilige Amt wieder aufgehoben.
  2. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die ihr Mandat bereits drei Wahlperioden innehatten, sind von einer unmittelbaren weiteren Kandidatur für ihr jeweiliges Mandat ausgeschlossen. Diese Beschränkung wird nach einer Wahlperiode ohne dieses jeweilige Mandat wieder aufgehoben.

Begründung:
Ziel der Beschränkung der konsekutiven Wahlperioden ist es, die Partei lebendig zu halten. Ein regelmäßiger Wechsel ist wichtig, um die Durchlässigkeit für neue Ideen und Talente zu  gewährleisten. Eine Verkrustung der Strukturen und eine Entfremdung der Mandats- und Amtsträger von der Basis soll dadurch vermieden werden.