Antrag der SPD Waldems zum Unterbezirksparteitag der SPD Rheingau-Taunus am 30.03.2019 in Heidenrod
(in der beschlossenen Fassung)
Der Unterbezirk Rheingau-Taunus setzt sich auf Landes-, Bezirks- und Bundesebene für eine Erweiterung des derzeitigen Modellprojekts der „Doppelspitze in den Ortsvereinen“ sowie für folgende Änderungen des Organisationsstatuts (OrgStatut) ein:
- Die Unterbezirke der SPD und alle weiteren Gliederungen der SPD können statt des bestehenden Vorstandsmodells mit einer/einem Vorsitzenden eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden wählen. Die Unterbezirke entscheiden vor Eintritt in die Vorstandswahl über das von ihnen gewählte Vorstandsmodell.
Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob folgende Quotierung der Mandats- und Funktionsträger möglich ist:
- Ein Mitglied der geschlechterparitätisch besetzten Doppelspitze darf zugleich Mandatsträger(in) sein. Insgesamt sollte angestrebt werden, dass im Vorstand und im geschäftsführenden Vorstand maximal 50% der Mitglieder zugleich Mandatsträger(innen) auf Kreis-, Land- oder Bundesebene sind.
Begründung:
In einem ersten Schritt wurde bereits Anfang des Jahres 2018 die Doppelspitze im Ortsverein zunächst als Modellprojekt ermöglicht. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Möglichkeit auf Ortsvereine beschränkt ist. Deshalb muss das Modellprojekt der Doppelspitze auch weiteren Gliederungsebenen ermöglicht werden.
Mit einer geschlechterparitätischen Doppelspitze wird die ehrenamtliche Verantwortung im Parteivorsitz zukünftig auf mehrere Schultern verteilt. Wir erreichen hierdurch mehr Partnerschaftlichkeit, verbessern die Gleichstellung von Frauen und Männern und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der paritätischen Doppelspitze trägt die SPD ihren politischen Auftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft innerparteilich Rechnung. Zudem erleichtert eine Doppelspitze ganz grundsätzlich die Arbeit im Vorstand.
Um Interessenkonflikten vorzubeugen und eine Rotation in Mandaten und Funktionen zu erwirken, soll geprüft werden, ob eine Mandats- bzw. Funktionsbegrenzung eingeführt werden kann. Mandatsträger(innen) übernehmen maßgeblich politische Verantwortung, verfügen über wichtige Fachkenntnisse und Netzwerke. Gleichwohl sind sie in ihrer Funktion als Mandatsträger(innen) regelmäßig mit Koalitions- oder Fraktionsdisziplin konfrontiert.