Änderung der Satzung

Antrag der SPD Waldems zum Unterbezirksparteitag der SPD Rheingau-Taunus am 30.03.2019 in Heidenrod
(in der beschlossenen Fassung)

§ 13 Abs. 1
ALT: Der Unterbezirksvorstand ist das höchste Beschlussfassende Gremium zwischen den Parteitagen. Er setzt sich zusammen aus: (…)
NEU: g) (neu) der oder dem Beauftragten für Mitgliederwerbung und Mitgliederbetreuung
Begründung: Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederbetreuung sind wichtige Aufgaben des UBV und sollten daher mit entsprechendem Personal vertreten sein.

§ 13 Abs. 2
ALT: (…) Dem Unterbezirksvorstand gehören außerdem an:
1. fünfzehn BeisitzerInnen  (…)
NEU: (…) Dem Unterbezirksvorstand gehören außerdem an:
1. fünfzehn BeisitzerInnen, die für konkrete Arbeitsbereiche zuständig sein sollen.
(…) j (neu) dem / der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften der SPD Rheingau-Taunus oder einem / einer benannten Vertreter / in als beratende Mitglieder
Begründung: Konkrete Arbeitsbereiche wirken motivierender und sind zielführender. Zudem tragen sie damit einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung der SPD bei und die politische Arbeit verteilt sich auf weitere Personen. Die Beisitzer sollten deshalb mit entsprechenden Bereichen betraut werden. Zwar sind alle Parteiversammlungen mitgliederoffen, dennoch sollten die Arbeitsgemeinschaften hier aufgenommen werden.

§ 13 Abs. 3
ALT: Der Unterbezirksvorstand leitet den Unterbezirk und führt die Beschlüsse des Unterbezirksparteitages aus. (…)
NEU: Der Unterbezirksvorstand leitet den Unterbezirk. Er führt die Geschäfte des Unterbezirks und trägt die Verantwortung für die politischen und organisatorischen Aufgaben. Er ist für die Ausführung der Beschlüsse des Unterbezirksparteitages und des Unterbezirksbeirates verantwortlich. Er sichert die Zusammenarbeit zwischen den Parteigliederungen, den Arbeitsgemeinschaften und der Kreistagsfraktion sowie den Ortsvereinen und Ortsbezirken.
Begründung: Im Rahmen der Erneuerung der SPD sind auch Strukturen im (g)UBV zu hinterfragen. Die Aufgaben des (g)UBV sind bisher nicht satzungsgemäß geregelt und sollten daher entsprechend aufgenommen werden. Darüber hinausgehende Aufgaben können in der Geschäftsordnung geregelt werden.

13 Abs. 4 neu:
Der Unterbezirksvorstand tagt nach Bedarf, grundsätzlich einmal im Monat.
Folgender Absatz wird dem neuen Unterbezirksvorstand zur Beratung und Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung überwiesen:
Der geschäftsführende Unterbezirksvorstand tagt zusätzlich einmal vierteljährlich mit dem engeren  Fraktionsvorstand der Kreistagsfraktion und den SPD-Kreisbeigeordneten. Sie beraten die gemeinsame politische Arbeit, koordinieren und bereiten Beschlüsse für Fraktion und Unterbezirk vor.
Die bisherigen Absätze 4-6 werden 5-7.
Begründung: Die hier beschriebene Verfahrensweise wird  größtenteils praktiziert, ist aber bisher nicht geregelt und gibt entsprechende Sicherheit.