Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über den Entwurf für ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften diskutiert. In der Debatte erneuerte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, ihre Kritik an dem Gesetzesvorhaben, das vor allem an der fehlenden Evaluierung der zu verlängernden Gesetze kranke.
Hofmann sagte: „Es ist bedauerlich, dass Sie es bei dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz, bei dem es um Menschen geht, die psychische Auffälligkeiten aufweisen und einer Unterbringung bedürfen, trotz der Anregungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Landkreistags nicht geschafft haben, klarstellende Regelungen zu formulieren, etwa was die Entlassung der Untergebrachten betrifft; denn wenn der Betreffende entlassen wird, ist das Zusammenwirken gerade mit den Kommunen ganz wichtig. Daher ist sowohl vom Städtetag als auch vom Landkreistag vorgeschlagen worden, dass es im Gesetz klarstellende Regelungen geben soll. Bei solch einem sensiblen und sicherheitsrelevanten Thema haben Sie Anregungen einfach weggewischt.“, so die Abgeordnete.
Ein weiterer Punkt seien das Hessische Schiedsamtsgesetz und die entsprechenden Regelungen zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Für die SPD-Fraktion sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass bei der Belastung, die die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben, nicht die Chance genutzt werde, zu überlegen, wie man denn das Schiedsamtswesen in Hessen weiter stärken könnte. „Sie wissen, dass die Schiedsmänner und -frauen in unseren Städten und Gemeinden eine hervorragende Arbeit machen“, so Hofmann.
Die in der Anhörung geltend gemachten Vorschläge, etwa Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das zum Ziel habe, Benachteiligungen in unserer Gesellschaft zu überwinden, seien einfach weggewischt worden.
„Wir wollen ein echtes Normencontrolling – ganz nach dem Motto: So viele Vorschriften wie nötig, so effektiv wie möglich“, sagte Heike Hofmann.