Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, hat heute eine sorgfältige und gründliche Bewertung des vorliegenden dringlichen Gesetzentwurfes von CDU und Grünen für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes angekündigt.
Rudolph sagte am Mittwoch in der Plenardebatte in Wiesbaden dazu: „Durch Urteil des Staatsgerichtshofes wurde festgestellt, dass der verabschiedete Gesetz von CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes verfassungswidrig war. So hat der Staatsgerichtshof in Teilen entschieden, dass der Landtagswahlkreis 34 mit einer deutlichen Abweichung der Durchschnittsgröße der Wahlkreise von über 27 Prozent gegen den eigenen Richtwert von 25 Prozent in dem Gesetz verstößt. Dies ist nicht hinnehmbar. Trotz aller Hinweise und vorgetragenen Argumente in den drei vorherigen Lesungen des Gesetzentwurfes im Hessischen Landtag, haben CDU und Bündnis 90/Die Grünen diese Hinweise ignoriert. Dies frei nach dem Motto ‚Mehrheit ist Wahrheit‘.
Diesen Rechtsverstoß habe der Hessische Staatsgerichtshof ein Ende bereitet. Deswegen sei eine erneute Änderung des Landtagswahlgesetzes notwendig. Nunmehr liege ein entsprechender Gesetzentwurf vor. „Die SPD-Fraktion fordert eine mündliche und schriftliche Anhörung. Insbesondere wollen wir die Gründe nachvollziehen, wie es zur Einteilung und Veränderungen von Wahlkreisen in Frankfurt gekommen ist. Dann kann in der zweiten und gegebenenfalls auch in der dritten Lesung im Juni das geänderte Landtagswahlgesetz, welches auch verfassungskonform ist, verabschiedet werden“, so der Parlamentarischer Geschäftsführer.
„Das heute ein Gesetzentwurf beraten werden muss, haben CDU und Grüne und sonst niemand zu verantworten. Es ist gut, dass der Hessische Staatsgerichtshof dem rechtswidrigen Gebaren ein Ende bereitet hat“, so Rudolph.