Einrichtung eines Fahrgastbeirats

Antrag der SPD Waldems zum Unterbezirksparteitag der SPD Rheingau-Taunus am 13.04.2018

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich im Kreistag für die Einrichtung eines Fahrgastbeirats auszusprechen, bei dem die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung des ÖPNV im Mittelpunkt stehen. Dieser wird als Bindeglied zwischen Fahrgästen, Kreisverwaltung und den Verkehrsbetrieben fungieren und damit einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs leisten.

Begründung:
Die Sicherung der Mobilität von Bürgerinnen und Bürger sowie Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. In den Kommunen des RTK wird die Sicherstellung des ÖPNV durch den Rheingau-Taunus-Kreis gewährleistet.
Um die Interessen der Fahrgäste bei der Organisation des Nahverkehrs im Rheingau-Taunus-Kreis zu vertreten und Verbesserung des ÖPNV anzuregen, ist die Einrichtung eines Fahrgastbeirats notwendig.
Im Hinblick auf die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten im ÖPNV, insbesondere im Schülerverkehr, aber auch mit Blick auf die möglicherweise zu realisierende City-Bahn soll die Beteiligung durch einen Fahrgastbeirat Anregungen zur Verbesserung der Akzeptanz und Attraktivität des ÖPNV geben.
Der Fahrgastbeirat sollte sich nicht nur mit der Optimierung der Fahrzeiten im RTK beschäftigten, sondern auch um Themen wie, Sicherheit im Busverkehr, Förderung des Umsteigens auf den ÖPNV, Überprüfung der zulässigen Beförderungszahl und der Wartezeiten, insbesondere im Schulbusverkehr, Überprüfung der Kundenfreundlichkeit und der Qualifizierung der Busfahrer, ältere Menschen und Nutzung des ÖPNV, Überprüfung von Haltestellen-Qualität (Bedachung, Beleuchtung, Lesbarkeit der Fahrpläne), etc..
Im Fahrgastbeirat sollen vordringlich Nutzer des bisherigen ÖPNV vertreten sein. Dabei sind Elternbeiräte, Schülervertreter, Seniorenrat, Schwerbehindertenbeirat, Wohlfahrtsverbände, Schulen und interessierte Einzelpersonen zu berücksichtigen.
Als beratende Mitglieder sollen auch die Verkehrsgesellschaften sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden teilnehmen.