Aufhebung der Altersgrenze für den Freiwilligen Feuerwehrdienst

Antrag der SPD Waldems zum Unterbezirksparteitag der SPD Rheingau-Taunus am 30.04.2016 und 13.04.2018

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Der Unterbezirksparteitag fordert die SPD Fraktion im Landtag auf, sich für eine Änderung der Altersobergrenze der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen einzusetzen. Dabei ist die Altersobergrenze komplett aufzuheben.
Ab dem 65. Lebensjahr ist eine physische und psychische Gesundheitsprüfung (für den aktiven Feuerwehrdienst) in einem fünfjährigen Rhythmus durchzuführen.

Begründung:
Die derzeitige Altersgrenze von 60 Jahren (auf Wunsch mit Verlängerungsfrist bis 65 Jahre) ist nicht mehr zeitgemäß. Viele aktive Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren sind gesundheitlich fit, in der Lage und willens, auch über die derzeitige Altersgrenze hinaus weiterhin aktiv mitzuwirken.
Gerade im ländlichen Bereich sind Ältere aktive Feuerwehrmitglieder unerlässlich, um den Tagesdienst abzudecken. Die wertvolle Erfahrung kann in vielen Bereichen genutzt werden. Auch um letztlich die Feuerwehren zukunftsfähig und attraktiv für alle Altersbereiche zu halten, aber auch um neue Zielgruppen, die nicht über die Kinder- und Jugendfeuerwehren akkreditiert werden können, zu begeistern (Quereinsteiger).