Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand damit zu beauftragen, die Domain www.waldems.de sowie weitere entsprechende weitere Top- und Second-Level-Domains zu registrieren. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, dies ggf. mit einer gerichtlichen Klage durchsetzen.
Begründung:
Internetadressen sind mehr als nur ein Eintrag in eine elektronische Datenbank. Internetadressen verknüpfen ihren Namen mit einer öffentlichen Erwartungshaltung.
Die Öffentlichkeit erwartet, dass hinter einem Ortsnamen und der entsprechenden Internet-Domains, die Inhaberin die entsprechende Gemeinde ist. Hier die Gemeinde Waldems und die Domain www.waldems.de. Das ist derzeit nicht der Fall. Der Gemeindevorstand wird daher aufgefordert, entsprechende Verhandlungen mit dem derzeitigen Betreiber aufzunehmen und die Domain zu übernehmen. Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand aufgefordert, folgende weitere Top- und Second-Level Domains zu registrieren, um streitbaren Fälle zukünftig vorzubeugen.
www.waldems.com
www.waldems.info
Die Gemeinde Waldems ist zum Führen eines Namens berechtigt und genießt als solche ein Namensrecht. Für einen namensrechtlichen Schutz bedarf es nicht des Zusatzes „Gemeinde“.
Die Internetadresse www.waldems.de ist derzeit auf den Namen des Waldemser Bürgers Alfred Breit registriert. Die Webseite enthält einen „Wegweiser“ der auf die Seite der Gemeinde Waldems www.gemeinde-waldems.de und des Gewerbevereins www.gewerbeverein-waldems.de verlinkt. Aus Sicht der SPD-Fraktion liegt hier eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 BGB vor.
Zudem benutzt der Betreiber das Wappen der Gemeinde Waldems. Hier ist ggf. zu klären, ob dies gegen das Wappenhoheitsrecht verstößt, da nach unserem Kenntnisstand keine Genehmigung der Gemeinde Waldems zur Nutzung des Wappens erteilt wurde.
Sollte der derzeitige Betreiber sich einer Übernahme verweigern, ist der Gemeindevorstand aufgefordert, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.